Дневник переводчика Посольского приказа Кристофа Боуша (1654-1664). Перевод, комментарии, немецкий оригинал — страница 89 из 95

Den 30. Juni, nachdem erstlich die Pol. den Russ. und darauff die Russen den Pol. die Ursachen des angefangenen Krieges zugeschiket hatten, kamen beyde Theil abermahl auff den bestimten Tractatsort zusammen. Da sich dan die pol. Seite beklagte, wie daß in unserer Schrifft viele unhöffliche und der Wahrheit ungemässe Sache ein(161r)geführet wären, weswegen den ihnen dieselbige Schrifft anzunehmen nicht geziemen wolte, dennoch, damit die gantze Welt ihre Unschuld erkennen und ihnen diese Schrifft zum Zeugnis ihrer gerechten Sache künftig dienlich seyn konnte, wären sie resolviret, selbige zu behalten. Die Russ. aber drungen nur allein darauff, daß sie ungesäumt zur Sachen schreiten und die erste Proposition thun solten, demnach die Pol. diese Frage thaten, ob die Russ. die Polanowsche mit beyder Potentaten Eyde bekräfftigte Pacten für Pacten erkändten und sie halten oder cassiren und gantz annuliren wolten? Die Russ. gaben zur Antwort, daß sie nunmehr keine Pacten, sondern, als in ihrer eingegebenen Schrifft bewiesen, von der pol. Seite gebrochen und also durch diesen darauff erfolgten Kriege abgethan und ungültig gemacht wären, sie demnach neue zu stifften sich allhier verfüget hätten. Diese Resolution forderten die Pol. von den Russ. schrifftlich und wolten hernach neue Pacten anheben, die Russ. aber we[i]gerten sich, solche Declaration schrifftlich zu bestätigen, sondern vermeinten, es wäre nicht nöthig, jegliches Wort auf Papier zu setzen, weilen jegliche Seite der andern Rede und Antwort protocolliren (161v) liesse. Die Pol. declarirten, daß ihnen unmüglich, ehe zur Sachen zu schreiten und neue Tractaten anzuheben, biß sie des vorigen bis dato fest und steiff gehaltenen, des gäntzlich befreyet und entlediget, welcher maßen sie von Ihro Königlichen Maytt. mit der Resolution abgefertiget, daß gleich wie Ihro Maytt. der gantzen Republique in Polen dero Crönung geschworen, mit allen ihren Nachbahren jegliche durch dero Antecessoren gestifftete und beeydigte Pacten und Vergleiche fest und unverbrüchlich zu halten, als wolten sie auch nochmahlen die bey Polanow von ih[re]n Bruder, glorwürdigster Gedächtnüs Wladislas IV, auch Ihro Czar. Maytt. Herren Vater seeliger Gedächtnüs, den Grossen Herren Czaren Michaylo Federowitz, gestifftete Pacten wie bishero also auch noch ferner halten. Damahlen die Russ. sich erklähren möchten, ob sie die Pacta halten und einige Puncta, die ihren deüchten, violiret zu seyn, corrigiren oder im wiedrigen Fall Ihro Königliche Maytt. und die gantze Republique in Polen ihres Eydes erlassen und von den Polanowschen Pacten befreyet wolten. Die Russ. wandten allerhand Sachen vor, wolten aber auff diese unvermuthetete Proposition (sich beydes Theils behahrend) keine (162r) richtige und klare Antwort geben, diesem Punct bevor nachzudenken ihnen beyde Theyle bis zukünfftiger Conferentz verschoben.

Den 2. Juli kahmen beyderseits große Commissaren abermahl zusammen und, nachdem viele wiedrige Controversien wegen der Polanowschen Pacten, ob selbige ferner angenommen oder gantz cassiret werden solten, vorgefallen, fragten endlich die Pol., was die unsrigen doch vor eine Resolution gefasset hätten, ihnen wißen zu laßen, weilen sie, ohne der ferner zu schreiten, nicht vermöchten. Die russ. Commiss. gaben demnach vor, die Polanowschen Pacten wären auch wohl gutt, doch nicht in allen Puncten. Die Pol. resolvirten alsobald, selbige vorzunehmen und in den Puncten, so den unsrigen nicht deüchten, gutt zu seyn, zu corrigiren, aber als sie beyderseits die Bücher schon in den Händen hatten, gefiel es den unsrigen nochmahls nicht und huben an, unter sich zu murmeln, demnach auch die Pol. das Buch aus den Händen wurffen und fragten, waß den endlich zu hoffen, ob sie die vorigen zu corrigiren oder neue Pacta zu stifften allhie erscheinen wären. Drauff die unsrigen antworteten, daß sie allhie auffs neüe zu tractiren und Pacten, die nicht Polanowsche, sondern Durowitzsche genennet (162v) werden solten, zu schliessen erschienen wären. Hiemit waren die Pol. zufrieden und gaben zu verstehen, daß, ob zwar zwischen ihnen in der sechsten Zusammenkunfft bewilliget wäre, jede Red und Antwort von beyden Seiten schrifftlich beßerer Wichtigkeit und Gewißheit wegen auffzugeben, doch weilen selbige von der russ. Seiten nicht gehalten wäre noch würde, bezeugten sie vor Gotten und der gantzen Welt, auch allen Umbherstehenden von beyden Nationen, daß sie mit keiner andern Intention hieher kommen wären, sondern einige und allein den mit einem Eyd bekräfftigten und nunmehr von ihrer russ. Seite violirten und gäntzlich verworffenen Polanowschen Friedensschluß zu bestätigen, weilen aber itzo selbige Pacta annuliret und sie also ihres geleisteten Eydes befreyet wären, als wolten auch selbigen Polanowschen Vergleich von nun an gar an die Seite setzen und casiren, dergestalt, ob es nimmermehr gestifftet und gewesen wären und wolten demzufolge im Nahmen Gottes zu einem neuen Tractat schreiten und versuchen, ob dieses unschuldige Krieges Feuer zu dämpffen, ferner Menschenblutt zu vergiessen zu hemmen und die verbitterte Gemüther dieser beyden (163r) Nationen zu besänftigen seyn könten. Unter dessen aber bezeügten sie mit Gott und ihrem reinen Gewissen, daß sie keine einige Privat- oder Eigennutzen zu practisiren, sondern mit gantzer Treüe den Frieden zu meinen und zu suchen von Ihro Königlichen Maytt. und der gantzen Republique deputiret und beordnet wären, und möchte Gott unter beyden Parteyen denjeningen straffen, der mit Nachtheil und List umbgehen und bey dieser Commission einige privat dem andern zum Nachtheil zu practiziren vermeinte. Hiemit wurden die Taffeln näher aneinander zu setzen und allen Anwesenden abzutreten befohlen, daß nebst beyderseits Commissarien nur 6 Personen Cantzeleybediente bestehen blieben. Die russ. Commissarien thaten die erste Proposition und begehrten, daß vor Ihro Czar. Maytt. Despect und Unkosten, die sie an itzigen Kriege gewendet, alle Städte und Provintzen, die sie anitzo einhätten, von der schwedischen liffländischen Gräntze an, Düneburg, Lutzin, Diesna, Draga, Polotzk, Wittepsk, und so der gantze Kreiß auf beyder Seiten der Düna gelegen biß an den Dnieper Strom, das gantze Smolensche Gebieth bis Lubecz und endlich auff beyden Seiten (163v) des Dnieper Stroms die gantze Ukrain, Volin und Podolien und alle zaporowische Cosaken mit Städten und Provintzen, die sie eingehabt, zu ewigen Zeiten auff der russischen Seiten verbleiben und an das russische Reich von der Cron Polen und dem Großfürstenthumb Litthauen abgetreten werden solten, sintemahlen die Polen mit nichten die Kosaken unter ihre Pflicht erhalten könten, diese vielleicht den Türken oder Tartern sich unterthänig machen würden. Die Pol. gaben zu verstehen, daß sie nimmermehr eine billige Praetension vermuthen gewesen, danach sich in dieser Sachen nicht unbedachtsamer Weise resolviren könten, da nunmehro nach Annullirung der Polanowschen Pacten sie einer freyen Wahl Praetension an das gantze Russische Reich, auch ein gar billiges Recht an vielen Städten und Provintzen, die in Respect dessen und Polanof getroffenen Frieden darmahls cedirt, nun aber aufs neüe durch Cassirung desselbigen an ihnen verfallen wären hätten, müsten demnach die Sache recht und vollkömlich zu deliberiren Frist und Zeit haben, damit diese unbillige Proposition wohl und fundamentaliter beantwortet werden möchte, welches auff der ersten Conferentz geschehen solte, schieden also beyderseits Commissarien (164r) voneinander und bestimbten, am Dienstage, den 5. Juli, zusammenzukommen.

Den 5. Juli begaben sich beyderseits Große Commissarien abermahl auff den Tractatsort. Die Pol. praetendirten gegen neülicher russ. Proposition, alle Städte, Land und Leüthe, darzu Ihro Königliche Maytt. und die Republique in Polen vor geschlossenen Polanowschen Frieden einiges Recht und rechtmässige Praetension gehabt, zu dem allen in itzigem Kriege eingenommene und annoch besetzte Städte, Provintzen, Land und Leüthe, die der Cron Polen oder dem Großfürstenthumb Litthauen angehörig, abzutreten, auch vor erlittenen Schaden und Unkosten 10 Million Rthlr. zur Satisfaction zu erlegen, desselben gleichen eine völlige und billige Befridigung wegen der Succession, so Ihro Königliche Maytt. nunmehro (nachdem die Polanowsche Pacta annuliret und von der russischen Seite verworffen wären) von Ihrem Bruder Wladislao 4. lobwürdigen Gedächtnüß ererbet, zu dem gantzen Russ. Reich und den czar. Titel hätten. Diese weitschreitende Praetension wolte den unsrigen eben so wenig als den Pol. die unsrige gefallen, demnach sich ein scharffer Streit zu erheben anfieng, doch gelangte es nach strenger Controversie abermahl von russischer Seite zur Proposition, da denn declariret ward, daß Ihro Czar. Maytt. Kiow und (164v) die Ukrain auf jener Seite des Dnieprs, dazu Wittepsk und Pollotzk der Cron Polen cedirte, vor sich aber zu dem russischen Reich die kosaksche Städte auf dieser Seite des Dniepers, auch Smolensk mit angehörigen Plätzen bis Iwata, auch gantz Kleine Lieffland, Duneburg, Rositten, Lutzin etc. praetendirte, dergestalt, daß sie der Cron Polen aus Liebe zu einem auffrichtigen Frieden vor Kleine Lieffland eine Summa Geldes sich resolvirten. Die Pol. gaben zur Antwort, wie daß sie von ihrem Reiche das allergeringste abzustehen, vielweniger dessen Gräntze, Schatzes und Geldes wegen zu vermindern nimmermehr gesinnet wären. Demnach möchten die russ. Commissarien nur zu billigern Conditionen schreiten, weilen auff solche Weise in Ewigkeit kein Frieden zu hoffen wäre. Indem sie aber ihre vorige Proposition zu mindern von den Russen angeredet wurden, gaben sie zu verstehen, daß auf das eusserste duch keine andere Mittel als völlige Restituirung ihrer Land und Leüthe und Erlegung 10 Millionen vor erlittenen Schaden und Verwüstung ihrer Reiche, ewiger und verträulicher Frieden gestifftet werden möchte. Zuletzt aber wurde nach vieler Controversie beyden Theilen gnüge jedes Vollmacht die eusserste Proposition zu eröffnen ver(165r)abschidet. Demnach liessen die Pol. die geforderte 10 Million fallen, befohlen die Vergeltung Gott, dem gerechten Richter, und praetendirten nur ihre gehörige Städte und Länder gnüge den Polanowschen Pacten, deßgleichen alle Gefangene und weggeführte Leüthe, Amunition und Mobilien, schrifftliche Acten, Kirchengüter etc. zu erstatten. Die unsrigen aber cedirten von der vorigen Praetension der Pol. Klein Lieffland und contestirten bey ihrem Gewissen, daß sie mehr abzutreten keine Ordre und Befehl hätten. Desselbigen gleichen thaten auch die Pol. mit Gott bezeugen, daß sie mehr gethan und abgetreten hätten, als ihnen anbefohlen gewesen, weilen sie 10 Million vor ihren erlittenen Schaden aus eignen Bereich fallen lassen, wolten selbiges bey Ihro Königlichen Maytt. und der gantzen Republique dergestalt meditiren und entschuldigen, daß diese Summa der edlen Ruhe des Vaterlandes möchte condoniret werden, ein mehres könten sie in Ewigkeit nicht eingehen. Weilen aber nun ferner zu schreiten alle Mittel verkürtzet waren, huben die beyden Parteyen an zu protestiren und zu reprotestiren und, ob schon die russ. Commiss. unverrichter Sache zu scheiden und diese Commission zu trennen nicht ungeneigt waren, doch gaben die Pol. zu verstehen, daß sie vor diesmahl in Freundschafft voneinander rüken, (165v) den 7. Juli aber noch eins zusammenkommen wolten. Im Fall, als dann keine einige Mittel zu fernerer Fortsetzung dieser Commission erfunden werden könten, möchten beyderseits Plenipotentzien zurük gegeben werden und wolten also in guter Freundschafft gnüge dem beschwornen Punct der Sicherheit voneinander ziehen und ihre Sache Gott dem Allmächtigen, der ein gerechter Richter wäre, ferner auszuführen anbefohlen, der könte sie, die er itzt betrübet hätte, wieder erfreüen.