Den 12. Augusti brachte der Subjudex Komar auff die Russ. den Pol. überschikte Puncta eine schrifftliche doch gar kürtze Antwort, daß sie von Ihro Königlichen Maytt. und der gantzen Republique in Polen befehliget wären, einen ewigen, rühmlichen und festen Frieden zubehandeln und zu schliessen, demnach kein Armistitium eingehen könten. Betreffend eine feste Alliance und nahe Conjunction könnte selbige nach erhaltenen ewigen Frieden nebst andern beyden Reichen ersprießliche Puncta tractiret und bearbeitet werden.
(170v) Den 13. Augusti war die andere Zusammenkunfft, und weilen die Pol. annoch nicht ferner schreiten wolten, nachdem mahl ihr Courier nicht wiedergefunden, sondern steiff anhielten, daß die russ. Commiss. declariren möchten, was Ihro Czar. Maytt. Wille wäre wegen der Condition, die in der letzten 10. Conferentz vor ihrem Abzuge nach Tolotzino in geheim proponiret hätten, nehmlich daß anitzo, weilen bey ihnen in der Cron Polen ein allgemeiner Reichstag vorfällt, alle Feindseeligkeit auff 8 Monat Zeit limitiret und die russ. Proposition wegen Smolensk und der Sewerischen Örter auff selbigen Reichstag von den Ständen deliberiret und nebst billigen Mitteln (so von russischer Seite vorgeschlagen werden solten) beygeleget werden könnte, weilen ihnen gnüge itziger ihrer Instruction ferner zu schreiten unmöglich wäre. Unterdessen solten alle andere occupirte Plätze von nun an in Hoffnung eines gewissen Friedens abgetreten werden. Die Russ. beantworteten diesen Vorschlag mit keinem Wort, sondern stelten sich, als ob sie es vergessen hätten oder gar nicht verstanden und überreichten den Pol. abermahl eine Schrifft, begehrend, daß sie selbige als bald abcopiren, und, nachdem sie wohl verstanden wäre, auff allen dreyen Puncten richtige Antwort (171r) geben möchten. 1. Wäre Ihro Czar. Maytt. Wille, daß, wenn ein ewigwärender Friede ohne Verbündnüß, wie der Polanowschen gewesen, geschlossen würde, solte zu ewigen Zeiten auff der russ. Seite verbleiben und abgetreten werden Smolensk mit denen zugehörigen Festungen und Plätzen, wie die Gräntze vor Alters bis an der Iwate gewesen, auch alle ukrainische Städte bis an den Dnieper Strohm. 2. Einen Frieden mit der Conjunction oder Verbündnis zu schliessen, solten auff russ. Seiten verbleiben nebst Smolensk und den ukrainischen Städten, den erwehnet Klein Lieffland, Duneburg mit allen angehörigen Städten und Länder bis zu ewigen Zeiten und dieses, darumb damit die russische Macht dem polnischen Reiche schleünige Hülffe wieder den Tartar auff dem Dnieper Strohm, auch wieder einen andern Feind, der nur auff Occasion lauete und immermehr Treu, noch Glauben hielte, den Düna Strom entlängst leisten könte. Zudem so wolten Ihro Czar. Maytt. auch aus gutem Willen der Cron Polen eine Summa Geldes vor Klein Lieffland erlegen lassen. 3. Ein Armistitium könnte auffs gringste auff 20 Jahr geschlossen werden mit der Condition, daß alle occupirte und itzo mit russischer Besatzung versehene Örter unter Ihro Czar. Maytt. bis Verfliessung der 20 Jahr verbleiben solten. Wann aber die 20 Jahr verflossen, (171v) solte aber noch in gantzen zwey Jahren kein Krieg angefangen, sondern der ewige Frieden durch frembde christliche Potentaten Interposition gesuchet und befördert werden, auch keinesweges einer oder der andere Seiten die Waffen zu ergreifen zugelassen seyn. Nachdem nun diese Puncta abcopieret waren, ward verabschidet, selbige auff künftige Zusammenkunfft deutlich zu beantworten.
Den 17. Augusti war die dritte Zusammenkunfft. Die Pol. beantworteten die drey auffgegebene Conditionen schrifftlich dergestalt: (1) Daß ihnen gnüge denen Polanowschen Pacten (die von russischer Seite gebrochen und violiret wären) alle ihre Provintzien, Städte, Festungen, Land und Leüthe restituiret, alle Gefangene, was Condition und Nation sie seyn möchten, freygelassen, Amunition, Kirchengeräthe, Schrifften und Acten wiedergegeben und alles wieder im vorigen Stande, wie es vor dem Kriege gewesen, gesetzet und also der Rache Gottes (welche gewißlich nach gebrochenen Eyde zu erfolgen pflegte) vorgebauet werden möchte. (2) Die Alliance oder Verbündnüs wäre ihnen, den Russen, viel nöthiger den der Cron Polen, welche mit allen ihren Nachbahren in Frieden und Einigkeit und ewigen Pacten stünde, hätten auch über das itzo einen mächtigen Mittegehülffen dieses Krieges, den tarterschen Chan, auch würden ihnen noch andere Alliantzen anpraesentiret, daß sie capable gnug wären, nicht allein das ihrige, so ihnen mit Unrecht abgedrungen (172r) wäre (zu der Zeit, da sie mit vielen mächtigen Feinden zu thun gehabt), wiederzubringen, sondern sich auch ihres Schadens, da sie Gott Lob von allen andern Feinden befreyet wären, nehmlich zu erholen. Demnach wolte ihnen nicht anstehen, die russische Verbündnis so theuer mit vielen Provintzen, Festungen, Länder und Leüthen zu erkauffen, sondern wären vielmehr violiret, erstlich einen redlichen und festen ewigen Frieden zu stifften und die violirte Polanowsche Pacta zu corrigiren, hernach könten auch Alliantzen und Verbündnüsse beyden Reichen zum Nutzen und Frommen getroffen werden. Ein Armistitium aber insonderheit auf solche unbillige Conditiones zu schliessen wären sie nicht gevollmächtiget, weilen ausdrüklich in ihrer Plenipotentz specificiret wäre, daß sie einen rühmlichen und festen ewigwärenden Frieden zu stifften deputiret, möchte demnach die russ. Commiss. sich recolligiren und ihren billigen und guten Vorschlag, den sie bey der 10den Conferentz proponiret hätten, acceptiren, betrachtend, daß wan anitzo, da Gott vor sey, diese Commission vergehen und sie unverrichter Sachen nach dem angesetzten Reichstag zu Ihro Königlichen Maytt. und der Republique verreisen solten, was wohl drauff erfolgen könte, in Wahrheit nichts gewissers, alß daß die Republique durch solche unbillige Conditiones, die ihnen, als wenn sie be(172v)krieget und occupiret und nicht als einem Potentaten und freyer Republique gleichsahm auffgedrungen würden, zur Desperation bewegt, mit den Tartern eine nähere Alliance eingehen, auch die anpraesentirte schwedische Conjunction der Waffen wieder Moskow acceptiren und also das ihrige mit aller Macht wiedersuchen und soviel unschuldiges Bluttvergiessen, Mord und Brennen, Verheerung und Verwüstung Land und Leüthe an den Gliedern des russischen Reichs und dessen Einwohnern rächen, vindiciren und mainteniren müsten. Im Fall aber ihre gar billige Proposition acceptiret und nur Smolensk mit den Sewerischen Städten, umb die es ihnen am meisten zu thun wäre, bis des Reichstags Decision vorbehalten, andere occupirte Örter aber alle ihnen anitzo abgetreten werden möchten, würde nicht allein das unschuldige Bluttvergiessen auff 8 Monath bis an den Reichstag und hernach, Gott gebe, glüklicher Commission Vollenführung abgeschaffet, sondern auch Ihro Königliche Maytt. und die Republique in Polen durch solche Willfährtigkeit bewegen werden, die Beschwerden, so wegen Smolensk und des Sewerischen Tractes einfielen, dergestalt zu moderiren, daß durch billige und gültige, von russischer Seite erfundene Mittel selbige mitigiret und mit Respect und Ruhm beyder hohen Potentaten ein ewiger Frieden (173r) geschlossen werden möchte. Die russ. Commissarien gaben zu verstehen, daß sie alles treulich eröfnet hätten, was sie nur von ihrem Czaren und Großen Herrn in Commissis gehabt, jedoch so könte das Armistitium gemindert und nur auff 10, ja weniger Jahren geschlossen und unterdessen der ewige Frieden bearbeitet werden. Die Pol. wolten sich gantz zu keinem Armistitio, ohne daß die Commission wegen des herzunahenden Reichstages auff 8 Monat möchte auffgehoben werden, verstehen, und hiemit schieden beyde Parten vor diesmahl recht malcontent voneinander.
Den 18. Augusti ward mit dem Verlauff der gestrigen Conferentz der Schreiber aus der Geheimen Cantzeley Feodor Kazanetz zu Ihro Czar. Maj., fernere Ordre zu holen, nach der Moskow expediret.
Den 20. Augusti wahr die 4te Zusammenkunfft. Die Pol. declarirten, ferner zu keiner Sache im Hauptwerk zu schreiten, ehe und bevor sie ihrer Sicherheit wegen neue Assecuration erhalten hätten, weilen der General Dolgorukow mit der gantzen russischen Armee gerade auff der Strassen, da die pol. Commissarien einen sicheren Weg haben solten, gerüket, sich in Dubrowna, allda wegen freyen Geleit der polnischen Couriers von beyderseits Commissarien Salvoguarden verordnet waren, gelagert und die (173v) Einwohner, welcher sich, der Salvoguarden und Commissarischen Schlußes versichert, ohne alle Scheu versamlet hatten, theils niedergehauen, theils in die Sklawerey weggetrieben, auch die pol. Salvoguarden etzliche Tage in schwerer Verhafft gehalten, und durchstreiffte also das gantze Land bis an der Beresine, sengte und brandte, mordete und machte nieder seines Gefallens, demnach auch sie, da ihnen der Weg benommen wäre, sich befürchten musten, insonderheit weilen ihnen zu Ohren kommen, daß der General Dolgorukow sich gegen ihnen trotzig stellte, da sie doch keine Kriegesgeneralen, sondern Commissarien wären, und allerhand Dräuworte wieder sie außstisse. Demnach begehrten sie von den russ. Commissarien daß ihnen, die beschworne Securitet ihrer Person und des Commissarischen Comitats, welche albereit von der russischen Seiten in vielen Puncten nicht gehalten wäre, auffs neue confirmiret werden möchte, welches auch die Russ. mit Darbietung ihrer Hände und bey guter Treu und Glauben bekräfftigten. Nachdem übergaben die Pol. auff die drey eingegebene russische Puncta, die sie auch schon in der letzten Conferentz mündlich beantwortet hatten, den Russ. schrifftlich mit dem Bedinge, daß die Schrifft ins russische abcopirt, das pol. Original aber ihnen wieder zurük gegeben werden möchte, (174r) welches ohne Verzug geschah, und hiemit schieden beyde Theile voneinander.
Den 23. Augusti war die 5te Zusammenkunfft. Die Russ. wolten auff die pol. letzt eingegebene Antwort ihre Wiederantwort thun. Weilen aber die Polen von einer andern Materie zu reden anfingen, blieb es nach, da dann die Pol. von den Russ. begehrten, einige Remedia und Mittel zu vernehmen, welche capable seyn könten, Smolensk und den Sewerischen Kreiß auff russischer Seit zu behalten und auch die Cron Polen dergestalt zu contentiren, daß sie ohne Despect mit Ruhm selbige Örter denen Russen cediren und abtreten möchte. Die russ. Commissarien gebrauchten die vorige Ration, declarirend, daß es Ihro Czar. Maytt. vor ihren von der Cron Polen angethanen Schimpff und gehabte Unkosten, die sie an itzigen Kriege vorwendet, zukähme, wie es ihnen den Gott der Allerhöchste schon in Händen gegeben und zu besitzen verliehen hätte. Die Pol. gaben zu verstehen, daß es ihnen nicht wenig wundere, wie es mit denen russ. Commissariis so gar schlecht und ihrer Vollmacht beschaffen wäre, indem sie das jenige nicht in Commissis hätten, was vor 3 Jahren nur einen gemeinen Abgesandten, dem Stolnik Afonasey Iwanowitz Nesteroff, anvertrauet gewesen, der auff dem letzten Reichstag (174v) in Warschau im Nahmen Ihro Czar. Maytt., nur Smolensk und etzliche wenige Städte begehrend, vor selbige der Republique eine grosse Summa Geldes gebothen hätte, welches auch vorm Jahr der Großgesandte Hoffrath Afonasey Ardin-Nasczokyn zu Reüsch-Lemberg, da er 4 Millionen gebothen, bestetiget hätte. Diesem zufolge begehrten sie von Ihro Czar. Maytt. Groß- und Gewolmächtigten Commissariis (welches alle vornehme Reichsstände waren) zu vernehmen, auff was Condition sie Smolensk und den Sewerischen Kreyß von der Cron Polen begehrten, damit auch die Cron und gantze Republique, auch Ihro Königliche Maytt., ihr gnädigster König und Herr, bey Respect und ohne Schaden verbleiben könte, denn diese Condition müste nothwendig auff itzigen vorstehenden Reichstag allen Ständen der Republique proponiret werden, damit selbige delibiriren und zu selbigen Mittel (im Fall möglich) sich bequämen möchten, daß Ihro Czar. Maytt. und das Russische Reich in dero Praetensionen befriediget seyn, auch sie ohne Schaden bey gebührlichem Respect verbleiben könten. Die russ. Commissarien fragten, ob die Pol. anitzo schrifftlich declariren und bezeügen wolten, daß die gantze Republique der Cron Polen und des Großfürstenthums Litthauen auff künftigen Reichstag gäntzlich die Örter, welche sie praetendirten, abzutreten bewilligen würde. Wenn das geschehen, so wolten (175r) sie die Conditionen von ihrer Seiten eröffnen und biß an den zukünftigen Reichstag etzliche occupirte Örter in Hoffnung des Friedens abtreten. Im Fall aber nicht, so konten nicht allein einige Condition specificiret, sondern auch kein einiger Platz der occupirten Örter abgetreten werden. Endlich ward dieser Punct beyden Theilen ferner zu deliberiren biß künftiger Zusammenkunfft vorbehalten.